Canadian Solar, ET Solar und Renesola droht Ausschluss aus Undertaking

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Die EU-Kommission hat mögliche Verstöße von chinesischen Photovoltaik-Herstellern gegen das sogenannte Undertaking ermitteilt. Darin sind Mindestimportpreise und Volumen für chinesische Photovoltaik-Produkte bei der Einfuhr in die EU festgelegt. Nun hat das EU-Handelskommissariat in Brüssel die Ergebnisse seiner Untersuchung veröffentlicht und droht Canadian Solar, ET Solar und Renesola mit dem Ausschluss aus der Vereinbarung. Dann müssten die chinesischen Photovoltaik-Hersteller für ihre importierten Solarmodule Zölle zahlen.

Das EU-Handelskommissariat hat in einem Dokument, das pv magazine vorliegt, auch die Verstöße der Hersteller aufgelistet. So habe Canadian Solar die Vereinbarungen des Undertaking verletzt, in dem der Hersteller verschiedenen Kunden Vorteile gewährt habe. Damit solle das Unternehmen auch die Auflagen bezüglich des Mindestpreises verletzt haben und seine Solarmodule unter diesem Preis an Kunden in Europa verkauft haben, heißt es in dem Papier. Außerdem habe Canadian Solar parallele Verkäufe in großem Stil getätigt – es soll dabei sowohl um Verkäufe von Modulen, die dem Undertaking unterlagen sowie nicht unterlagen, gegangen sein. Damit habe Canadian Solar die Volumenbeschränkung für Modulverkäufe umgangen. Außerdem habe Canadian Solar stark auf die OEM-Modulfertigung in Drittländern zurückgegriffen, um das Undertaking zu umgehen. Die OEM-Fertigung von Solarmodulen ist bislang nicht Bestandteil der Importbestimmungen für chinesische Solarmodule in die EU, wie es in dem Papier weiter heißt.

Bei ET Solar moniert die EU-Kommission, dass der Photovoltaik-Hersteller versucht habe, dass Undertaking zu umgehen, in dem er komplette Solarparks nach Europa verkaufte. Diese dort verwendeten Solarmodule seien dann aber nicht in den vierteljährlichen Berichten aufgetaucht, die ET Solar an die EU-Kommission übermitteln müsse. So habe auch ET Solar die im Undertaking festgelegten Vereinbarungen zur Volumensbegrenzung gebrochen und könne auch nicht nachweisen, dass es sich beim Modulverkauf an die Mindestpreisregelung gehalten habe, da Komplettpakete an Kunden verkauft worden seien.

Im Fall von Renesola weist die EU-Kommission daraufhin, dass der Photovoltaik-Hersteller seine eigenen Fertigungskapazitäten in China sowie sein großes Netzwerk von OEM-Produktionen in Drittländern nutze, um Solarmodule zu fertigen. Dabei würden Solarzellen aus verschiedensten Quellen genutzt, darunter aber eben auch aus China, heißt es in dem EU-Schreiben. Zudem habe Renesola irreführende Informationen über Verkäufe an angeschlossene Importeure an die EU geliefert. Hier würden die Zahl der Käufe und Verkäufe nicht übereinstimmen. Daher habe Renesola nach Ansicht von Brüssel ebenfalls dem Undertaking zuwider gehandelt.

Als Ergebnis ihrer Ermittlungen spricht sich die EU-Kommission nun dafür aus, dass Canadian Solar, ET Solar und Renesola mit mehr unter das Undertaking fallen sollen. Sie müssten dann die von Brüssel festgelegten Importzölle für chinesische Photovoltaik-Produkte nach Europa zahlen. Allerdings bedeute die Verletzung der Verpflichtung durch einzelne Photovoltaik-Hersteller nicht, dass sei automatisch für alle Unternehmen aus China ausgesetzt werde. Außerdem haben Canadian Solar, ET Solar und Renesola nun noch die Möglichkeit, sich zum Bericht des EU-Handelskommissariats zu äußern.

Nach Informationen von pv magazine soll die EU-Kommission auch bei weiteren Photovoltaik-Herstellern aus China geprüft haben, darunter Yingli Solar, Trina Solar, Hanwha Solarone, Jinko Solar und JA Solar. Diese chinesischen Hersteller sind allerdings nicht in dem Dokument erwähnt und müssen somit derzeit nicht den Ausschluss aus dem Undertaking fürchten. Sie sollen aber nun unter verschärfter Aufsicht der EU-Kommission stehen. (Sandra Enkhardt)

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